Analyse und Kommentar
Catherine Riva, Serena Tinari – Re-Check.ch
11. Juni 2021

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Ist die Einführung von COVID-Zertifikaten in der Schweiz nur ein unausweichlicher Schritt zur Rückkehr ins normale Leben? Oder handelt es sich vielmehr um ein beunruhigendes soziales Experiment mit sensiblen Daten, das zur Stigmatisierung und Ausgrenzung derjenigen führen wird, die nicht bereit sind, die Bedingungen für den Erhalt dieses «Sesam-öffne-dich» zu erfüllen? Die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz vom 13. Juni 2021 hätte Anlass für eine Grundsatzdebatte über diese Fragen sein sollen. Eine solche hat jedoch nicht stattgefunden und die Bürger verfügen nicht über alle wesentlichen Informationen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

In der Schweiz soll Ende Juni 2021 ein «COVID-Zertifikat» eingeführt werden. Das Covid-19-Gesetz bildet, unter anderem, die Grundlage für dieses Zertifikat. Da ein Referendum gegen das Covid-19-Gesetz zustande gekommen ist, werden die Schweizer am 13. Juni 2021 darüber abstimmen. Wir haben uns in die verfügbaren Informationen vertieft und viele Fragen an die zuständigen Institutionen gestellt.

Es herrscht viel Verwirrung um das Schweizer COVID-Zertifikat, seine Funktionsweise und die Details seiner Umsetzung. Der Grund dafür ist ein Mangel an Transparenz sowie eine Reihe von Fauxpas und Terminkollisionen, die verhindern, dass die Schweizer Bürger vollständig über diese Massnahme informiert sind. So kommt es, dass die Bedingungen, unter denen die bevorstehende Abstimmung stattfinden wird, eindeutig unzulänglich sind. Unser Text bietet einen detaillierten Überblick über die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der überstürzten Einführung eines brandneuen Systems, das sowohl auf ethischer als auch auf technischer Ebene grosse Risiken birgt.

Insbesondere:

  • Der Text, über den das Schweizer Volk am 13. Juni 2021 abstimmen wird, enthält nicht alle Elemente, über die es entscheiden wird. Insbesondere wird in den Abstimmungsunterlagen das COVID-Zertifikat nicht erwähnt.
  • Eine Reihe von Terminkollisionen hat eine neue Situation geschaffen, in der die Bürger vor der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz nicht vollumfänglich informiert sind. Diese Terminkollisionen erschweren auch die Arbeit des Parlaments und der parlamentarischen Kommissionen.
  • Die Aufträge für das COVID-Zertifikat wurden in einer beschleunigten und intransparenten Weise vergeben.
  • Obwohl das COVID-Zertifikat eindeutig das Potenzial zur Diskriminierung hat, da es gewisse Zugänge nur wenigen Personengruppen sichern wird, wurde die Debatte darüber unter dem Vorzeichen vollendeter Tatsachen und ohne tiefgreifende Reflexion geführt, die es den Bürgern ermöglicht hätte, sich eine fundierte Meinung zu den Fragen zu bilden, die mit seiner Einführung verbunden sind.
  • Offenbar haben sich das Parlament, die Verwaltung und die Medien nicht verpflichtet gefühlt, sich der Herausforderung einer vollständigen Information zu stellen. So kommt es, dass die meisten Menschen nicht die Möglichkeit haben, zu verstehen, was vor sich geht.
  • Von der Mehrheit der Forscher, die an dem von der medizinischen Fachzeitschrift The BMJ organisierten Webinar am 10. Juni 2021 teilgenommen haben, wurde Folgendes unterstrichen: Wenn die Infrastruktur für eine solche digitale Technologie einmal eingerichtet ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie bestehen bleibt. Und ihre spätere Nutzung – einschliesslich Missbrauch – kann nicht durch vorgeschaltete technische Lösungen verhindert werden.

Analyse et commentaire

Seit der Bundesrat offiziell verkündet hat, dass Ende Juni ein «COVID-Zertifikat» für die gesamte Schweizer Bevölkerung zur Verfügung stehen wird, wird die zukünftige Inland-Nutzung dieses neuartigen Instruments als Voraussetzung für eine «Rückkehr zur Normalität» dargestellt (1, 2). Dank des COVID-Zertifikats, das «eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat» dokumentiert, so die Behörden, soll in der 2. «Stabilisierungsphase» ein «selektiver Zugang» für über 16 Jahre alte Geimpfte, Getestete oder Genesene eingeführt werden.

Die Idee ist nicht neu. Bereits im Frühjahr 2020 hatten mehrere Länder erwogen, Immunitäts-«Pässe» oder -«Zertifikate» einzuführen, die ihren Inhabern bestimmte Privilegien garantieren sollten, weil sie angeblich nicht mehr ansteckend wären. Dieser Vorschlag wurde mit grosser Skepsis aufgenommen und das Projekt wurde nie umgesetzt.

Das Aufkommen der COVID-Impfstoffe hat das Spiel verändert und der Einführung eines solchen Systems neue Legitimität verliehen. Seit dem Beginn der Impfkampagnen im Dezember 2020 ist die Einführung eines Zertifikats, entweder in Papier- oder elektronischer Form, in den Industrieländern wieder auf dem Tisch, mit der Verheissung von neuer Normalität und internationaler Mobilität.

Ethische Risiken und technische Herausforderungen

In Anlehnung an die bereits im Frühjahr 2020 geäusserten Bedenken über die Folgen von Immunitätszertifikaten haben verschiedene Beobachter (3, 4, 5) betont, dass die Annahme eines COVID-Zertifikats oder -Passes «eine Büchse der Pandora der Diskriminierung und Stigmatisierung öffnen» würde. Denn das System würde Nicht-Inhaber des «Sesam-öffne-dich» von ganzen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausschliessen: Kultur- und Sportveranstaltungen, Reisen, Freizeitaktivitäten, Besuch von Treffpunkten wie Restaurants, Clubs, Bars usw.

Zusätzlich zu diesen ethischen Aspekten gibt es auch Fragen zu den Entscheidungen, die in Bezug auf Technologie, Datenschutz und Achtung der Privatsphäre getroffen werden. Die European Digital Rights Association (EDRi) hat ihre Besorgnis über die Undurchsichtigkeit der Entwicklung dieser Zertifikate in der EU zum Ausdruck gebracht.

Auch in der Schweiz wurde Ende April 2021 neben der Gefahr der Diskriminierung auf mehrere wichtige Probleme hingewiesen: Verkehrung der Ungefährlichkeitsvermutung, auf der das Leben in unserer Gesellschaft gründet, nicht voraussehbare Reaktionen der Bevölkerung und Verharmlosung des Einsatzes von Überwachungstechnologie. Nach Meinung der Kommentatoren müssten all diese Fragen nicht allein von Experten entschieden werden, sondern sollten Gegenstand einer grossen gesellschaftlichen Debatte werden.

Die Information des Bundesrates vom 19. Mai 2021 über die geplante Verwendung des COVID-Zertifikats in der Schweiz konnte die Unklarheiten und Bedenken nicht ausräumen. Im Gegenteil.

Damals definierte der Bundesrat einen «grünen Bereich» (wo das Zertifikat «ausgeschlossen» ist), einen «orangen Bereich» (wo das Zertifikat «Schliessungen verhindert oder freiwillig ist») und einen «roten Bereich» (wo das Zertifikat erforderlich ist und «Öffnungen ermöglicht»). Dieser Rahmen ordnet also verschiedene gesellschaftliche Akteure dem einem oder anderem «Bereich» zu. Faktisch ermächtigt es einige von ihnen, eine Kontrollfunktion zu übernehmen – Einige, deren Legitimität gelinde gesagt fragwürdig ist. Die Exekutive blieb jedoch ausweichend zu gewissen Schlüsselaspekten: unter anderem zum genauen Ziel der Einführung dieses Zertifikats und zur Dauer, für die es in Kraft bleiben sollte.

Demokratie in Pandemie-Modus

Eine der grossen Fragen ist, ob dieses Zertifikat in der aktuellen Situation eine angemessene und verhältnismässige Antwort ist. Ob die Schweizer ein System einführen wollen, das das gesellschaftliche Leben beeinflussen kann. Ob sie die Art, wie ihnen das Problem präsentiert wird, akzeptabel finden: «Können wir es noch rechtfertigen, den Geimpften Einschränkungen aufzuerlegen?» Oder wenn sie wie Ulrike Guérot, Professorin für Europäische Politik und Demokratiestudien an der Donau-Universität Krems (A), der Meinung sind, dass diese Idee, den einen Rechte «zurückzugeben» und den anderen nicht, einem «Tabubruch für die Demokratie» gleichkäme: «In dem Moment, in dem die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr rechtsgleich sind, sondern Grundrechte geteilt werden, sind wir de facto nicht mehr in einer Demokratie», sagt die Politikwissenschaftlerin, für die ein solches Szenario unvereinbar mit dem Begriff der Grundrechte selbst ist, da diese unveräusserlich sind.

Angesichts solcher Herausforderungen ist die Notwendigkeit einer Debatte und maximaler Transparenz seitens der Behörden offensichtlich. Es ist jedoch klar, dass diese wichtige Grundsatzdiskussion nie wirklich geführt worden ist. Sie wurde verdrängt von Fragen der technischen Machbarkeit, der Umsetzungsfristen und der internationalen Kompatibilität, wie «Werden wir bis zum Sommer fertig?» oder «Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da?». So wurde die Einführung des COVID-Zertifikats meist als vollendete Tatsache dargestellt: Mit der Übernahme dieses Systems würde die Schweiz einfach an der gleichen Bewegung teilnehmen wie andere Länder.

Doch das internationale Bild ist alles andere als einheitlich. Israel hat gerade aufgehört, seinen «grünen Pass» zu benutzen. In Estland, einem Land, das regelmässig als Beispiel für seinen «Fortschritt im digitalen Bereich» gepriesen wird, hat die Regierung keine Pläne, das COVID-Zertifikat im Inland zu verwenden. Schweden auch nicht. In Grossbritannien ist laut mehreren Quellen die Regierung nicht bereit, sich in diese Richtung zu bewegen. In den Vereinigten Staaten wird ein solches System nur in Form eines internationalen Reisepasses in Erwägung gezogen, um Amerikanern das Reisen in andere Länder zu ermöglichen, aber eine Implementierung im Inland wurde ausgeschlossen und mehrere Gouverneure haben solche Systeme verboten.

Abstimmung in Pandemie-Modus

Die Abstimmung über das Bundesgesetz betreffend die Rechtsgrundlagen für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie («Covid-19-Gesetz») am 13. Juni 2021 hätte eine Gelegenheit sein können, umfassende Überlegungen anzustossen, da in diesem Text, unter anderem, die Einführung des Zertifikats vorgesehen ist (Artikel 6a).

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Art. 6a21 Impf-, Test- und Genesungsnachweise

1 Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.

2 Der Nachweis ist auf Gesuch hin zu erteilen.

3 Der Nachweis muss persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist sowie möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.

4 Der Bundesrat kann die Übernahme der Kosten des Nachweises regeln.

5 Der Bund kann den Kantonen sowie Dritten ein System für die Erteilung von Nachweisen zur Verfügung stellen.

21 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. März 2021 (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen), in Kraft vom 20. März 2021 bis zum 31. Dez. 2022 (AS 2021 153; BBl 2021 285).

Die Frage an den Souverän scheint also klar zu sein. In Wirklichkeit ist sie es nicht. Für die Bürger wird die Wahl, je näher die Abstimmung rückt, immer mehr zum Kopfzerbrechen und die Verwirrung wächst.

Zunächst einmal erwähnt weder die Informationsbroschüre, die dem Stimmzettel beiliegt, noch der zur Abstimmung vorgelegte Text die am 25. September 2020 verabschiedeten Änderungen – einschliesslich Artikel 6a.

Der Grund für diese ungewöhnliche Vorgehensweise? Die Antwort steht auf der EDI-Website über das Covid-19-Gesetz: «Gegenstand der Referendumsabstimmung ist formell das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung vom 25. September 2020. Die Änderung vom 18. Dezember 2020 und vom 19. März waren separat dem Referendum unterstellt. Faktisch werden jedoch im Falle einer Ablehnung der Vorlage auch die Änderungen, welche die Bundesversammlung seit dem 25. September 2020 beschlossen und dringlich in Kraft gesetzt hat, gesamthaft dahinfallen.»

Mit anderen Worten: Der Gegenstand, worüber die Schweizer abstimmen sollen, ist weder in der ihnen gestellten Frage noch in dem Informationsmaterial, das sie erhalten haben, angegeben. Die Vertreter des Referendumskomitees sind der Meinung, dass der Bundesrat «die Bevölkerung durch unvollständige Information in die Irre führt», indem er diese Informationen in die Broschüre nicht erwähnt. Der Bundesrat und die Bundesklanzlei bestreiten diese Ansicht und verweisen auf die Website des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zum Covid-19-Gesetz, wo tatsächlich vollständige Informationen verfügbar sind.

Man kann allerdings annehmen, dass Bürger, die vor der Stimmabgabe nicht im Internet recherchieren und sich darauf verlassen, dass die Bundeskanzlei sie mit den notwendigen Informationen versorgt, diese Meinung möglicherweise nicht teilen.

Ein unmöglicher Terminplan

Anhand von diesen Ungereimtheiten haben 38 Bürger des Kantons Schwyz Abstimmungsbeschwerde bei ihrer Kantonsregierung und beim Bundesgericht eingereicht. Sie beantragen die Aussetzung der Abstimmung. Abstimmungsbeschwerden wurden auch im Kanton Wallis und im Kanton Thurgau eingereicht. Selbst wenn diese erfolgreich sein sollten, tickt die Uhr, denn es sind nur noch wenige Tage bis zur Abstimmung.

In der Zwischenzeit wurde ein «Referendum 2 gegen das COVID-19-Gesetz – Verschärfungen vom 19. März 2021» lanciert. Dafür müssen bis zum 8. Juli 2021 50’000 Regelunterschriften gesammelt werden. Das heisst, nach der Abstimmung.

Aber nicht nur diese Terminkollision verkompliziert das Bild. Am 19. Mai 2021, bei der Vorstellung seines Ampelsystems hat der Bundesrat auch gewisse Fristen genannt: «Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der Bevölkerung zur Verfügung stehen.»

Somit werden die Ergebnisse der Vernehmlassung – ein zentraler Mechanismus des politischen Systems der Schweiz – erst nach der Abstimmung bekannt und können von den Bürgerinnen und Bürgern nicht in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden.

Darüber hinaus wurde im Parlament bis wenige Tage vor der Abstimmung über die Einsatzdomäne des Zertifikats in der Schweiz diskutiert. Der Bundesrat hat angekündigt, dass er darüber «Mitte Juni» entscheiden wird, also nach der Abstimmung.

All diese Termine und andere Kalenderkollisionen sorgen für Verwirrung. Bei solchen Terminkonflikten sind die Bürger nicht vollständig informiert. Sie erschweren auch die Arbeit des Parlaments und der parlamentarischen Kommissionen sehr.

Verwaltung in Pandemie-Modus

Ein weiteres gewichtiges Problem ist die mangelnde Transparenz der Behörden in den letzten Wochen. Bis Ende Mai, also bis weniger als zwei Wochen vor der Abstimmung über die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, lief die Entwicklung der COVID-Zertifikate in der Schweiz fast völlig undurchsichtig. Der Quellcode der Anwendung wurde am 31. Mai enthüllt, als ein öffentlicher Sicherheitstest gestartet wurde. Es ist jedoch nicht bekannt, wann die Testphase enden wird, da das Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) kein Datum festgelegt hat. Eines ist jedoch sicher: Das Ergebnis wird erst nach der Abstimmung feststehen.

Am 10. Mai 2021 begannen wir, Fragen zu den Verträgen zwischen der Bundesverwaltung und privaten Unternehmen, die mit den technischen Entwicklungen und der Kommunikation im Zusammenhang zum COVID-Zertifikat beauftragt wurden, zu stellen. Erst am 31. Mai wurden diese Verträge auf der öffentlichen Beschaffungsplattform SIMAP veröffentlicht. Vier Aufträge wurden freihändig, d.h. ohne Ausschreibung, vergeben. Trotz wiederholter Anfragen konnten wir vor diesem Datum keine Informationen erhalten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nach einem Umweg über seine Rechtsabteilung fast einen Monat gebraucht, um alle unsere Fragen zu bearbeiten. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) weigerte sich, unsere Fragen zu beantworten.

Seit Beginn der COVID-Krise ist dies nicht das erste Mal, dass ein sensibles Projekt auf diese Art in Auftrag gegeben wird. Im Mai 2020 erhielt beispielsweise die Firma Ubique im Rahmen eines solchen Verfahrens den Auftrag zur Entwicklung der Tracking-Applikation SwissCovid für 1,8 Millionen Franken. Dasselbe Unternehmen wurde kürzlich mit der Entwicklung der COVID-Zertifikatsapp für CHF 1,3 Millionen beauftragt. Zwei weitere technische Aufträge über je 1,6 Mio. CHF wurden an die Firmen Health Info Net (HIN) und ti&m vergeben. Das Kommunikationsmandat («Public Relations Services») wurde für etwas mehr als 800.000 CHF an die in Zürich ansässige Creative Intelligence Society vergeben.

Eine zusätzliche Wendung in letzter Minute erfolgte am 9. Juni, 4 Tage vor der Abstimmung. Während die Medien damit beschäftigt waren, den Kanton zu küren, der am schnellsten die ersten COVID-Zertifikate ausstellen würde, erfuhr die Öffentlichkeit, dass es sich bei diesen Zertifikaten um «volle» Zertifikate handelte, die in erster Linie fürs Reisen im Ausland gedacht seien, und dass der Bund in Wirklichkeit eine «Light»-Version des COVID-Zertifikats für Inland-Zwecke plane. Diese Version, die ab dem 12. Juli 2021 verfügbar sein soll, soll «weniger Daten» enthalten und nur den Namen des Inhabers, sein Geburtsdatum und die Gültigkeit des Zertifikats anzeigen. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht von Anfang an darüber informiert, dass es das Zertifikat in zwei Versionen geben würde? Warum wurden die sich von der EU unterscheidenden Anforderungen an die Datenweitergabe nicht von Anfang an berücksichtigt?

Generell ist die Kommunikation der Bundesverwaltung und der Behörden nicht auf dem Niveau, das die Bevölkerung in Bezug auf ein System, das sensible Daten betrifft und das im Falle seiner Einführung erhebliche Auswirkungen auf ihr tägliches Leben haben wird, berechtigterweise erwarten kann.

Öffentliches Interesse und Transparenz

Es sei daran erinnert, dass auch in der «besonderen Situation im Sinne des Epidemiengesetzes», in der sich die Schweiz derzeit befindet, «die ergriffenen Massnahmen durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, die Grundsätze der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV), von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) und der Gleichbehandlung (Art. 8 BV) beachten, mit der Verfassung und dem Gesetz übereinstimmen und die Grundrechte respektieren müssen», betont Frédéric Bernard, Professor für öffentliches Recht an der Universität Genf, in seinem Artikel «Lutte contre le nouveau coronavirus et respect des droits fondamentaux» (Bekämpfung des neuen Coronavirus und Achtung der Grundrechte), der im März 2020 in der Zeitschrift Sécurité & Droit veröffentlicht wurde.

Das COVID-Zertifikat (in seiner «Full»- oder «Light»-Version) ist genau eine Massnahme, die diesen Prinzipien nicht eindeutig entspricht. Manche mögen sogar der Meinung sein, dass sie dadurch verletzt werden. Um die anstehenden Fragen beurteilen und die auf dem Spiel stehenden Interessen abwägen zu können, sollten korrekte, verständliche und fundierte Informationen zur Verfügung stehen. Leider fehlen diese Informationen immer noch auf allen Ebenen der offiziellen Kommunikation: sowohl über das tatsächliche Ausmass der Epidemie (6 unter «Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19», 7, 8, 9) als auch über die Auswirkungen der bereits getroffenen Massnahmen (10, 11) und über den Grad des individuellen und kollektiven Schutzes, der von der Impfung erwartet werden kann (12, 13, 14).

Zwischen Informationsverweigerung und Ankündigungen, die die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen stellen, erscheint die Kommunikationspolitik der Behörden und der Bundesverwaltung umso unzureichender, wenn man das jüngste Debakel der Plattform meineimpfungen.ch und die Kontroversen im Zusammenhang mit der App SwissCovid betrachtet. Aber auch gewisse Probleme, die kürzlich im Fall des französischen Äquivalents des COVID-Zertifikats aufgezeigt wurden, ebenso wie im Fall des «grünen Passes» der EU, mit dem das Schweizer Zertifikat kompatibel sein muss.

Ein neuartiges System, das die Gesellschaft in zwei Teile spaltet

Die Frage, wie lange das COVID-Zertifikat beibehalten wird, ist entscheidend, aber auch nicht geklärt. Was die SwissCovid-App betrifft, so war und bleibt die Antwort des BAG kryptisch: «Die SwissCovid App wurde lediglich zur Eindämmung des neuen Coronavirus entwickelt. Sie wird, sobald sie dazu nicht mehr verwendet wird, ausser Kraft gesetzt.» Im Juni 2021 gibt es SwissCovid immer noch und niemand weiss genau, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit «sie dazu nicht mehr verwendet wird».

Die Befristung des COVID-Zertifikats könnte sich als Wunschdenken herausstellen. Am 19. Mai 2021 betonte Johan Rochel, assoziiertes Mitglied des Ethik-Zentrums der Universität Zürich und Autor beim Think Tank foraus: «Wir müssen um jeden Preis vermeiden, dass dieses Zertifikat zu einem Teil unseres täglichen Lebens wird.» Weniger als einen Monat später scheint seine Warnung nicht mehr auf der Tagesordnung zu stehen, wenn man den sich bereits abzeichnenden Wunsch betrachtet, die Verwendung dieses Zertifikats zu verewigen. Die FDP-Fraktion hat angekündigt, dass sie eine Motion einreichen will, die fordert, dass die Nutzung der Infrastruktur zum COVID-Zertifikat nicht auf wenige Monate beschränkt, sondern dauerhaft wird, um Impfdaten zu digitalisieren und die von der öffentlichen Hand getätigten Investitionen «nachhaltig» zu nutzen. Damit würde das Zertifikat auf alle Impfungen ausgeweitet: Es würde insbesondere die gescheiterte Plattform meineimpfungen.ch ersetzen und wäre mit dem zukünftigen elektronischen Patientendossier kompatibel.

Dieses Szenario entspricht genau der Befürchtung, die von einer Mehrheit der Forscher geäussert wurde, die an dem von der medizinischen Fachzeitschrift The BMJ organisierten Webinar am 10. Juni 2021 teilgenommen haben: Wenn die Infrastruktur für eine solche digitale Technologie einmal eingerichtet ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie bestehen bleibt. Und ihre spätere Nutzung – einschliesslich Missbrauch – kann nicht durch vorgeschaltete technische Lösungen verhindert werden.

Ausserdem sind die Folgen der fehlenden Debatte bereits sichtbar. Dass ein öffentlich-rechtliches Medium wie SRF eine Analyse mit dem Titel «Das Ende des Coronavirus ist der Anfang der Ungleichheiten» herausgeben kann, in der ein Parlamentskorrespondent die Ungleichheiten, die das COVID-Zertifikat mit sich bringen wird, so zur Kenntnis nimmt, wie man die unvermeidlichen Folgen eines unkontrollierbaren Naturereignisses zur Kenntnis nehmen würde: «Während bei Geimpften die Corona-Sorgen nach und nach verfliegen, müssen sich die anderen nun an wöchentliche Tests gewöhnen – sei es am Arbeitsplatz, zuhause oder beim Arzt. Wenn (…) das Covid-Zertifikat eingeführt wird, wird die Testerei für sie noch zunehmen: Um in ein Konzert oder Fussballspiel reinzukommen, wird ein frischer Test nötig sein – während Geimpfte oder Genesene für mindestens 6 Monate ein Covid-Zertifikat erhalten. Bis die Corona-Einschränkungen für alle aufgehoben werden, sollten sich Impf-Skeptiker also warm anziehen. Bis die Corona-Zeit endgültig hinter uns liegt, gilt es noch die eine oder andere Ungleichheit auszuhalten.»

Grauzone zwischen Wahl und Erpressung

Heute impfen sich viele Menschen, nicht weil sie Angst haben, krank zu werden, oder weil sie sich einer Solidaritätsmission verpflichtet fühlen, für die es noch keine Beweise gibt, sondern weil sie meinen, keine andere Wahl zu haben, wenn sie «wieder normal leben» wollen. Als er von Le Quotidien Jurassien am 26. Mai 2021 nach den Gründen für seinen Rücktritt als Leiter des kantonalen Gesundheitsdienstes gefragt wurde, wies Nicolas Petrémand, «Mister COVID» des Kantons Jura, auf die Vereinfachungen und Missverständnisse hin, die der aktuelle Diskurs hervorruft: «Es gibt keine echte Argumentation mehr. Den Menschen wird der Eindruck vermittelt, dass sie sich impfen lassen müssen, um in Diskotheken zu gehen oder um frei reisen zu können, oder jedenfalls, dass es dann billiger ist. Das wird inkohärent und vor allem ohne wissenschaftliche Grundlage kommuniziert. Die Bevölkerung ist intelligent und wird eines Tages aufwachen, aber mit welchen Konsequenzen?»

Diese Übersicht zeigt, dass die Bürger kurz vor der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz immer noch mit unvollständigen Informationen, unüberschaubaren Fristen, Ankündigungen in letzter Minute und einer sehr relativen Wahlfreiheit zu kämpfen haben. Mehr als ein Jahr der Ungewissheit und ständige Regimewechsel haben es unmöglich gemacht, für die nahe Zukunft zu planen. In der Tat sind der Drang nach Normalität und der Wunsch vieler Bürger, sich auf die Planung für die kommenden Monate zu konzentrieren, verständlich und legitim. Die Fokussierung allein auf diese Themen trägt jedoch zu dem Eindruck bei, dass nur noch praktische Details zu klären seien und der Zeithorizont auf den Beginn der Sommerferien beschränkt sei.

Die Verwirrung und der Hype, die die letzten Wochen dominiert haben, haben die Diskussion zu sehr vereinfacht. Die Situation erinnert an das Szenario, vor dem in der Studie Checkpoints for vaccine passports des Ada Lovelace Instituts gewarnt wird: «falsche Auswahlen, die das Verständnis erschweren (z.B. ‘Leben retten vs. Privatsphäre schützen’)» und «eine überzeugende und vereinfachende Darstellung, dass diese Werkzeuge Gesellschaften helfen können, sich schneller und sicherer zu öffnen».

Derzeit scheinen die in der Schweiz verfügbaren Informationen keine der sechs Anforderungen zu entsprechen, die nach Ansicht der Autoren dieser Arbeit von Regierungen und Unternehmen, die an der Entwicklung solcher Systeme beteiligt sind, erfüllt werden sollten, um einen potenziellen Nutzen für die Gesellschaft zu haben:

  1. Wissenschaftlich gestütztes Vertrauen in die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit;
  2. Klarer, spezifischer und abgegrenzter Zweck;
  3. Ethische Überlegungen und klare rechtliche Vorgaben zu erlaubten und eingeschränkten Verwendungen sowie Mechanismen zur Unterstützung von Rechten und Rechtsmitteln und zur Bekämpfung illegaler Verwendung;
  4. Soziotechnische Systemgestaltung, einschliesslich der betrieblichen Infrastruktur;
  5. Öffentliche Legitimität;
  6. Schutz vor zukünftigen Risiken und Strategien zur Minderung globaler Schäden.

Die Schweizer Bürger stehen vor der Entscheidung, ob es mit den Verfassern des Referendums übereinstimmt, dass der «Blankoscheck», den das Covid-19-Gesetz ihrer Meinung nach dem Bundesrat gibt, «zerrissen» werden sollte, weil es ihm erlaubt, weiterhin Befugnisse auszuüben, die er normalerweise nicht hat. Oder aber, wenn sie mit der Mehrheitsmeinung im Parlament übereinstimmen, dass der Bundesrat weiterhin den gleichen «Handlungsspielraum» haben soll – notfalls bis Dezember 2031, da die Gültigkeit des Covid-19-Gesetzes für gewisse Artikel bis zu diesem Datum läuft.

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